
Der Darlehensvertrag ist die Grundlage der Kreditvergabe und regelt die Rechte und Pflichten von Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Bevor jedoch ein solcher Vertrag erstellt werden kann, sind die Einreichung eines Kreditantrages sowie eine umfangreiche Bonitätsprüfung für das Darlehen notwendig. Die Bank prüft in diesem Zusammenhang per Kreditrechner, ob eine Kreditvergabe auf Basis der vorhandenen Einkommen möglich ist und ob der künftige Kreditnehmer in der Lage sein wird, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Um die Bonitätsprüfung durchführen zu können, werden verschiedene Unterlagen angefordert, zu denen Lohn- und Gehaltsnachweise, Kontoauszüge sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen bei Selbstständigen und Freiberuflern gehören können. Wichtig ist hierbei auch eine Abfrage der Schufa-Daten. Damit die Banken eine Auskunft einholen können, ist jedem Antrag eine Schufa-Klausel beigefügt, die bei Einreichung unterschrieben werden muss. Wurde die Bonitätsprüfung schließlich positiv abgeschlossen und wurde der Kreditvergleich durchgeführt, kann der Kreditvertrag erstellt werden.
Die wichtigsten Angaben im Vertrag
Damit der Darlehensvertrag rechtskräftig werden kann, müssen verschiedene Pflichtangaben enthalten sein. Hierzu gehören der Darlehensbetrag, die Nominalverzinsung, die Effektivverzinsung sowie der Darlehensgesamtbetrag. Sofern für die Kreditvergabe Sicherheiten für den Kredit vereinbart wurden, müssen auch diese im Vertrag genannt und einzeln aufgelistet werden. Zu den Bestanteilen eines Kreditvertrages gehören weiterhin die allgemeinen Darlehensbedingungen, in denen die Banken Rechte und Pflichten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer formulieren. Für Kreditnehmer ergeben sich hieraus etwa Angaben zur vorzeitigen Kreditkündigung oder auch zur Bestellung von Sicherheiten. Sofern individuelle Vereinbarungen getroffen werden, etwa hinsichtlich einer Sonderkündigung, sollten diese separat vereinbart und dem Vertrag zugefügt werden. Nach Unterschrift des Vertrages durch beide Vertragspartner wird dieser rechtskräftig. Verbraucher haben allerdings ein vertragliches Widerrufsrecht und können die Vereinbarung so innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist gelten dann die in den Vertragsbedingungen genannten Kündigungs- und Rückzahlungsfristen.
Veröffentlichung:
09.09.2014
- C32955
- Bildnachweis:
© Denis Junker - Fotolia.com,